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100 Fragen & Antworten

   
  Die dringendsten Fragen
1. Warum wird die zusätzliche Altersvorsorge stärker als bisher gefördert?
2. Muss ich an der zusätzlichen Altersvorsorge teilnehmen?
3. Wie erfahre ich, welche Leistungen ich von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten habe?
4. Für welches Produkt der zusätzlichen geförderten Altersvorsorge soll ich mich entscheiden?
5. An wen kann ich mich wenden, um Informationen über die private oder betriebliche Altersvorsorge zu erhalten?
   
  Die Antworten
1. Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber auf die sich ändernde Altersstruktur der Bevölkerung reagiert. Da die Lebenserwartung steigt und die Geburtenraten anhaltend niedrig sind, verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern immer weiter. Immer weniger Beitragszahler werden immer mehr (und immer länger) Renten finanzieren müssen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der Rentenreform 2001 festgelegt, dass zukünftig die Renten nicht mehr so schnell steigen sollen. Dies betrifft alle: die jetzigen Rentner ebenso wie die zukünftigen. Die Rente wird im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen geringer ausfallen – das Rentenniveau wird sinken. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Versorgungsniveau im Alter zu sichern, hat der Gesetzgeber sich entschlossen, die private und betriebliche zusätzliche Altersvorsorge stärker als bisher zu fördern.
2. Nein. Die Teilnahme an der zusätzlichen staatlich geförderten Altersvorsorge ist freiwillig. Ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entscheiden Sie selbst. In jedem Fall sollten Sie die Neuregelung aber zum Anlass nehmen zu prüfen, über welche Absicherung Sie im Alter verfügen und ob eine zusätzliche Vorsorge nötig oder sinnvoll ist. Schon in jungen Jahren sollte man die Weichen für eine individuelle Altersvorsorgestrategie stellen. Aber auch wenn Sie über 50 Jahre alt sind, kann der Aufbau einer Zusatzvorsorge noch sinnvoll sein, denn die durch die Rentenreform 2001 vorgenommene Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente trifft alle Rentner. Das Lebensalter sollte jedoch bei der Auswahl des Produktes berücksichtigt werden. Viele Anbieter verlangen bei Altersvorsorgeverträgen eine Mindestlaufzeit von z. B. 10 Jahren. Es gibt für ältere Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, Banksparpläne abzuschließen (siehe Frage 64). Bei der betrieblichen Altersvorsorge (siehe Frage 40-54) stellt das Alter kein Problem dar.
3. Die Auskunfts- und Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers teilen Ihnen auf Anfrage gerne mit, wie hoch Ihre Rentenanwartschaften sind. Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter der Adresse Ihres Rentenversicherungsträgers. Spätestens ab 2004 erhält jeder Versicherte, der älter als 27 Jahre ist, jährlich eine Renteninformation, in der auch die voraussichtlichen Rentenleistungen im Alter ausgewiesen sind. Mit diesem Service haben die Rentenversicherungsträger bereits im Jahr 2002 begonnen.
4. Wenn Sie die staatlichen Förderleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich für ein Produkt entscheiden, dass die gesetzlichen Kriterien der Förderfähigkeit erfüllt. Die Förderfähigkeit eines Produktes der privaten Altersvorsorge wird durch eine Zertifizierung kenntlich gemacht (Fragen 55 - 61). Sie müssen also darauf achten, dass der Vertrag staatlich zertifiziert ist. Eine Besonderheit gilt für die betriebliche Altersversorgung. Hier ist eine Zertifizierung nicht erforderlich. Ob Sie sich für ein Produkt der betrieblichen oder privaten Vorsorge entscheiden und welches Produkt Sie schließlich auswählen, bleibt Ihnen überlassen. Für die konkrete Anlageentscheidung können ganz unterschiedliche Kriterien maßgeblich sein, die sehr stark von Ihrer Person und von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation abhängen. Um nur einige zu nennen:
  • Beachten Sie, dass die Chancen und Risiken der Anlageformen sehr unterschiedlich sind. Generell kann man sagen, dass mit höheren Renditechancen auch größere Risiken verbunden sind. Sie sollten deshalb sorgfältig prüfen, welche Risiken Sie tragen können und wollen. Hierbei spielen Ihre Einkommens- und Vermögenssituation, das Lebensalter und die Familiensituation eine wichtige Rolle.
  • Bedenken Sie auch, dass gegebenenfalls eine zusätzliche Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung bzw. eine Hinterbliebenensicherung für Ihren Ehegatten oder die (kindergeldberechtigten) Kinder sinnvoll sein könnte.
  • Überprüfen Sie beim Vergleich der in Betracht kommenden Produkte, welche Leistungen Ihr Anbieter Ihnen garantiert und welche er nur in Aussicht stellt. Eine Rolle spielt natürlich auch die Seriosität des Anbieters. Es gibt keine staatliche Gewährleistung dafür, dass er seine Zusagen in 20 oder 30 Jahren tatsächlich erfüllt.
5. Die Auskunfts- und Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers nehmen eine Wegweiserfunktion wahr und geben Auskünfte über die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge. Bei den Rentenversicherungsträgern können Sie – auch über das Internet – Broschüren, Informationsunterlagen und eine Checkliste zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten. Diese Unterlagen werden Ihnen dabei helfen, Ihre Anlageentscheidung gründlich vorzubereiten und zwischen den angebotenen Produkten die richtige Auswahl zu treffen. Eine konkrete Anlageempfehlung darf die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen allerdings aus rechtlichen Gründen nicht geben. Wenn Sie eine konkrete und neutrale Anlageberatung brauchen, wenden Sie sich bitte an eine örtliche Einrichtung des Verbraucherschutzes. Die Verbraucherschutzorganisationen halten Informationsmaterial bereit, das u.a. Testergebnisse über Anbieter und Produkte enthält. Daneben werden Einzelfallberatungen durchgeführt. Die Angebote der Verbraucherschutzzentralen sind allerdings zumeist nicht kostenlos. Fragen im Zusammenhang mit der Zertifizierung beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Für Auskünfte zum Zulageverfahren steht Ihnen auch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Rat und Tat zur Seite. Über die betriebliche Altersversorgung informieren Sie Ihr Arbeitgeber, Ihr Betriebsrat oder die Gewerkschaften. Im Anhang finden sie eine Reihe hilfreicher Internetadressen sowie die Anschrift Ihres Rentenversicherungsträger

 

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