Problematik
Reformansätze der Bundesregierung
1997 Rentenreformgesetz (RRG '99):
• Einbau eines demographischen Faktors in Rentenanpassungsformel
• Neuordnung der Erwerbsminderungsrenten
• Zusätzlicher Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen
• Höhere Bewertung und additive Anrechnung der Kindererziehungszeiten
1997 Erweiterung des Maastricht-Vertrages um ein Beschäftigungskapitel und den Stabilitätspakt, Großbritannien tritt dem EU-Sozialabkommen bei, Neuregelung der Arbeitsförderung im SGB III. und Sozialversicherungsrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
1998 Verhinderung des RV-Beitragssatzanstiegs auf 21 % durch eine Erhöhung der MwSt. (von 15 % auf 16 % ab dem 01.04.). Prognos-Gutachten '98 "Auswirkungen veränderter ökonomischer rechtlicher Rahmenbedingungen auf die GRV in Deutschland".
1999 Rentenkorrekturgesetz:
• Rücknahme des Demographischen Faktors
• Aussetzung der Neuordnung der Erwerbsminderungsrenten für 2000
• Zahlung von Beiträgen des Bundes für die Kindererziehung ab Juni 1999
• Erstattung von Aufwendungen für einigungsbedingte Leistungen ohne Anrechnung
auf den zusätzlichen Bundeszuschuss; Kürzung des regulären Bundeszuschusses
• Erleichterte Erfassung scheinselbständiger Arbeitnehmer in der Sozialversicherung;
Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung
• Rücknahme der Anrechnung der gesetzlichen Entgeltfortzahlung bei Krankheit,
Reha-Leistungen sowie der Urlaubsanrechnung bei stationärer Rehabilitation
• Reduzierter RV-Beitragssatz ab 01.04.1999
1999 Haushaltssanierungsgesetz
• Reduzierung der Rentenanpassungen 2000 und 2001 auf Inflationsrate
• Beteiligung der RV an Ökosteueraufkommen bei weiterer Kürzung des regulären
und des zusätzlichen Bundeszuschusses
• Niedrigere Bemessung von Beiträgen für Arbeitslosenhilfeempfänger und
Wehr- und Zivildienstleistende
• Festlegung des Beitragssatzes ab 01.01.2000 auf 19,3 %
2000 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
• Fortfall der BU–Renten, allerdings übergangsweise Beibehaltung des Berufsschutzes
für Jahrgänge 1961 und älter
• Ablösung der BU/EU-Renten durch zweistufige Erwerbsminderungsrente
• Beibehaltung der Renten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt
• Grundsätzliche Gewährung als Zeitrente
• Anhebung der Altersgrenze bei der Rente für Schwerbehinderte Menschen
• Einführung von Abschlägen und Verlängerung der Zurechnungszeit
2001 Altersvermögensgesetz (AvmG)
• Aufbau einer geförderten kapitalgedeckten (freiwilligen) zusätzlichen Altersvorsorge
• Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und weitere Änderungen im Betriebsrentenrecht
• Regelungen für die Anerkennung von Finanzdienstleistungsprodukten zur
staatlichen Förderung (AltZertG)
• Verbesserter Auskunftsservice durch die gesetzliche Rentenversicherung
• Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei Erwerbsminderung über
bedarfsorientierte Grundsicherung ohne Rückgriff auf Kinder
2001 Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG)
• Absenkung des Rentenniveaus durch neue modifizierte Rentenanpassung
(ab 01.07.2001), zugleich Aussetzung der Inflationsanpassung für 2001
• Aufwertung der Kindererziehung (Höherbewertung bei Teilzeit, geringen Entgelten
oder Erwerbsunterbrechung)
• Modifizierung der Einkommensanrechnung bei den Hinterbliebenenrenten
• Neue Witwen(r)rente mit Kinderkomponente
• Begrenzung des Anspruchs auf kleine Witwen(r)rente auf 2 Jahre sowie
Witwen(r)rente regelmäßig erst nach 1 Jahr Ehe
• Rentenrechtliche Schließung von Beschäftigungslücken am Beginn der Erwerbskarriere
• Einführung des "Rentensplitting unter Ehegatten"




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