Zertifizierung
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen, müssen die Anlageinstitute bestimmte Pflichten einhalten.
Die Voraussetzungen für ein staatliches Zertifikat als Altersvorsorgeprodukt sind:
In der Ansparphase
- muss es möglich sein, den Vertrag ruhen zu lassen,
- muss der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar sein, um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen,
- muss die Entnahme eines Eigenheimdarlehens möglich sein,
- der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres die teilweise oder vollständige Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes gewährt.
Darüber hinaus muss der Anbieter eines solchen Altersvorsorgevertrages die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren verteilen.
Der Sparer muss vom Anbieter für das Finanzamt eine Bescheinigung erhalten über:
- den jeweiligen Jahresbetrag der Eigenbeiträge,
- den Gesamtkontostand mit gesonderten Angaben zur Zulage und
- den durch die Zulage geförderten Eigenbeitrag und
- den Beginn der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase
- dürfen Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder dem Beginn einer - Rente der gesetzlichen Rentenversicherung / Pension ausgezahlt werden- maßgeblich ist hier der spätere dieser beiden Termine,
- muss zugesagt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge (inkl. Zulagen) ausgezahlt werden,
- kann für den Fall der Erwerbsminderung eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, die Beiträge hierfür (max. 15 Prozent der Beitragssumme) unterliegen nicht der Beitragsgarantie,
- muss eine lebenslange steigende oder zumindest gleich bleibende Leistung ausgezahlt werden
Gefördert werden zertifizierte Produkte der Versicherungswirtschaft, zertifizierte Fonds- und Bankprodukte sowie bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung.
Die staatliche Zertifizierung ist kein Gütesiegel. Sie bedeutet lediglich, dass der Vorsorgevertrag die formellen Voraussetzungen erfüllt, welche der Staat an die Förderfähigkeit des Produktes stellt. Die anbietenden Unternehmen unterliegen in der Regel allen Formen der Marktwirtschaft.
Lassen Sie sich unabhängig über den eigenen Bedarf beraten. Bestellen Sie Informationsmaterial von Stellen ohne eigene wirtschaftliche Interessen wie das Bundesarbeitsministerium, Stiftung Warentest, Verbraucherverbände. Befragen Sie ferner auch Ihren Betriebsrat, die Gewerkschaften aber auch direkt Ihren Arbeitgeber.




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